Beiträge von Jurist

    So, heute hatte ich die Gelegenheit einen vorbereiteten USB Stick in einem Vorführer auszuprobieren. Funktioniert fast einwandfrei 😬. Die Ordnerstruktur wird erkannt, wenn ich jedoch den Ordner eines Künstlers öffne, werden die einzelnen flac-Dateien jeweils doppelt gelistet, wobei nur eine der Duplikate abspielbar ist (immerhin 🙃). Warum auch immer die doppelten Einträge erscheinen… (beides flac-Dateien)

    Hast du den USB-Stick mit einem Apple-Computer erstellt/bespielt? macOS legt auf Nicht-Apple-Dateisystemen (wie FAT32 oder exFAT) für jede Datei automatisch eine sogenannte AppleDouble-Datei an, um Metadaten und Resource Forks zu speichern.


    Falls ja, kannst du diese unlesbare Datei im Mac-Terminal mit folgendem Befehl entfernen:

    Code
    dot_clean /Volumes/NAME_DES_STICKS

    Ich glaube, Mazda hat sich da selber ins Knie geschossen. Die mussten ein e-Auto Volumenmodell in der EU, hauptsächlich in Deutschland als den größten EU Automarkt, ausliefern. Sonst hätten sie keine Chance mehr gehabt, die EU CO2 Flottenverbrauchsvorgaben einzuhalten. Da hat man dann "schnell, schnell" gemacht, und die Behörden haben ihnen nach der Homologierung noch in die Suppe gespuckt. Kein Hersteller läßt freiwillig ein fertig produziertes Auto vor der Verschiffung zwei Monate in China herum stehen.

    Und die im Vergleich paar Euro, die sie pro Fahrzeug durch das 2G-Modul sparen wird auch noch wie ein Bumerang zurück kommen. Die lassen momentan aber auch gar nichts aus, um sich ihren guten Ruf zu ruinieren. Bin gespannt, wann Hiroshima in Leverkusen anruft und mal dezent nachfragt, was da los ist.

    Könnte man so sehen, allerdings ist das kein Mazda-only Problem sondern gängige Praxis in der Branche. Die einzigen, die das Ding schnell umgestellt haben war Tesla.

    Vergessen Sie nicht, die Mehrwertsteuer zu prüfen. In manchen Ländern ist sie deutlich niedriger. Oder sie ist nicht im Preis enthalten.

    Als Österreicher kann man das Auto ohne MwSt. in Deutschland kaufen (spart man sich 19%) und muss die dann beim Importieren (20%) zahlen.

    Jurist Danke für die ausführliche Klarstellung.


    Dann fährt also ab 2028 das ungute Gefühl mit, dass man bei einem "ungeplanten Ausflug in die Botanik" im Zweifel so da steht wie vor 20 Jahren. Man muss also selber den Notruf wählen (wenn man noch kann) oder hoffen, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer einen rechtzeitig findet. Oder dass das Mobiltelefon/die Smart Watch den Unfall mit bekommt und ihrerseits ein Notsignal sendet.


    Eigentlich ein Skandal bei einem erst 2026 in den Markt eingeführten Neufahrzeug.

    Da würde ich mich nicht verrückt machen lassen. Ich bin bisher immer ohne klargekommen. Zudem handelt es sich ja nicht um einen 1er Golf oder einen Smart. Es ist ein modernes Auto mit ordentlicher Knautschzone.


    Und wenn das Auto den Notruf nicht wählt, dann eben das Smartphone. Gehopst wie gesprungen.


    Bei diesen Notruffeatures wird auch häufig und gerne übertrieben, wenn es um deren Wichtigkeit geht. Viel bedenklicher sind ganz andere Dinge (Ablenkung durch fernsehgroßen Bildschirm, fehlende Türgriffe etc.).

    Naja, ich habe auch schon Juristen gehört, die der Ansicht sind, man könnte über den §475b BGB dem Händler eine Pflicht zur Nachbesserung auferlegen.

    Ich beschäftige mich mit der Thematik schon eine gewisse Zeit, da prinzipiell sämtliche Hersteller betroffen sind.


    Der Verweis auf § 475b BGB ist zwar ein kreativer juristischer Ansatz, greift in der Praxis aber leider ins Leere. Dieser Paragraph regelt die Aktualisierungspflicht bei Waren mit digitalen Elementen und soll sicherstellen, dass der Verkäufer Software-Updates bereitstellt. Bei der 2G-Abschaltung handelt es sich jedoch um kein Softwareproblem, sondern um den Wegfall einer externen physikalischen Funkinfrastruktur durch Mobilfunkbetreiber. Ein reines 2G-Modem lässt sich per Software nicht in ein 4G-Gerät verwandeln, und ein Anspruch auf einen physischen Hardware-Umbau oder die kostenlose Nachrüstung neuer Steuergeräte lässt sich aus der reinen Update-Pflicht nach herrschender Rechtsmeinung nicht herleiten.


    Auch das Argument mit dem finanziellen Schaden durch Wertverlust hat vor Gericht keine Basis, da ein einklagbarer Schadenersatzanspruch im Kaufrecht zwingend eine Pflichtverletzung oder einen anfänglichen Sachmangel voraussetzt. Das Fahrzeug wurde vollkommen typgenehmigungskonform gebaut und ausgeliefert, zumal die EU den Einbau dieser Systeme für Bestandsgenehmigungen bis Ende 2026 bzw. 2027 ausdrücklich legalisiert hat. Dass technische Standards im Laufe der Jahre veralten oder externe Drittanbieter wie die Telekom ihre Frequenzen neu verteilen, fällt juristisch unter das allgemeine Lebens- und Marktrisiko des Käufers – ähnlich wie seinerzeit beim Ende von 3G oder analogen TV-Tunern im Auto.


    Ebenso unbegründet ist die Sorge vor der Hauptuntersuchung nach 2028. Sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch die Bundesnetzagentur und die Prüforganisationen wie der TÜV haben bereits unmissverständlich klargestellt, dass ein eCall-System, das lediglich mangels äußerer Mobilfunkabdeckung keine Verbindung aufbauen kann, bei der Hauptuntersuchung nicht als Mangel gewertet wird. Geprüft wird über die On-Board-Diagnose rein der interne System-Selbsttest des Steuergeräts auf Hardwaredefekte. Wenn in einigen Jahren die bordeigene Stützbatterie leer ist, muss diese zwar getauscht werden, damit das System keinen internen Elektronikfehler auswirft, aber das muss man ohnehin bei jedem Fahrzeug tun, ganz unabhängig davon, ob das Mobilfunknetz draußen noch sendet.


    Der Frust ist absolut nachvollziehbar, aber rein rechtlich ist der Hersteller auf der sicheren Seite, weshalb Klageversuche letztlich nur bei den eigenen Anwaltskosten hängenbleiben würden.


    Hab mir das mal von einem befreundeten Ingenieur bei Daimler erklären lassen. Ein 4/5G Modul funktioniert so komplett anders, dass man beim "Nachrüsten" gefühlt das halbe Auto umbauen müßte - es sei denn, der Hersteller hat vorgeplant und z.B. den internen CAN-Bus entsprechend verschaltet. Und auch dann ist es immer noch aufwändig, weil z.B. auch komplett andere Antennen verbaut werden müssen.

    Ich habe mal mit einem Netzwerkingenieur gesprochen, der mir folgendes gesagt hat:


    Der Wechsel von 2G auf 4G/5G beim Notruf ist kein simpler Tausch einer Funkkarte, sondern ein grundlegender Paradigmenwechsel in der gesamten Systemarchitektur. Beim alten 2G-eCall läuft die Übertragung über das klassische, leitungsvermittelte Sprachnetz. Die Unfalldaten werden als akustisches Modem-Signal (In-Band-Modem) direkt über die offene Sprachleitung an die Leitstelle gepiepst. Beim Next Generation eCall über 4G/LTE existiert diese alte Sprachkanal-Technik schlichtweg nicht mehr; hier läuft alles rein paketvermittelt über IP-Netze via IMS und SIP, also über Voice over LTE (VoLTE).


    Für 4G/LTE werden vollkommen andere Antennenstrukturen benötigt, meist inklusive MIMO-Mehrantennentechnik, für die im Dach oder den Stoßfängern zusätzliche Leitungen und HF-Kabelbäume verlegt werden müssten. Das neue Telematiksteuergerät verarbeitet ganz andere Datenmengen, benötigt eine andere Bandbreite im fahrzeuginternen Datenbus und muss sicherheitszertifiziert mit dem Airbag-Steuergerät und der Crashsensorik kommunizieren. Wenn der Hersteller den Kabelbaum, die Dachantenne und die Bus-Anbindung nicht von vornherein für die LTE-Telematik vorbereitet hat, müsste man im Grunde den Dachhimmel, halbe Verkleidungen und den Hauptleitungssatz des Fahrzeugs herausreißen.


    Genau deshalb winkt praktisch die gesamte Automobilindustrie bei Nachrüstungen ab. Der Entwicklungs-, Zulassungs- und Arbeitsaufwand für ein solches Retrofit würde pro Fahrzeug locker mehrere tausend Euro verschlingen – was in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht, solange der Gesetzgeber für Bestandsfahrzeuge ohnehin Bestandsschutz gewährt und keine Nachrüstung verlangt.

    Das sehe ich genauso. Mein Händler will aber nicht mit dem Vertrauensverlust der Kunden zu ihm bzw. in die Marke, die er vertritt, leben und wird deshalb alles tun, damit das von Mazda zu deren Kosten geändert wird. Ich denke, da werden sich alle Händler einig sein und an einem Strang ziehen, zumal sie ja auch selber mit ihren Vorführern betroffen sind.

    Der Händler kann hier leider schlicht nicht eigenmächtig handeln, selbst wenn er wollte.


    Das eCall-System ist sicherheitsrelevant und kryptografisch an die Fahrgestellnummer (FIN) sowie das Backend des Herstellers bzw. die Rettungsleitstellen gebunden. Eine Umrüstung erfordert daher zwingend eine von Mazda offiziell beim KBA erwirkte Nachtragsgenehmigung (Typgenehmigungs-Erweiterung) samt freigegebener Software und Parametrierung.


    Mal ganz davon abgesehen, dass die Umrüstung kein "altes Modul raus, neues Modul rein" wäre.

    Der deutsche Markt wird einfach liquider sein, mehr Kaufkraft haben. Das wird abgemolken. Bei Medikamenten ist es ja das gleiche.

    Nein, die einkommensabhängige E-Auto-Prämie zwischen 3000€ und 5000€ wird nicht an den Endkonsumenten weitergegeben. Gängige Praxis. Daher kosten Wärmepumpen derzeit auch schnell über 35.000€.


    Medikamente sind in Deutschland teurer. In Österreich sind dafür andere Dinge signifikant teurer - Möbel vom schwedischen Einrichtungshaus kosten in Kärnten gerne mal 60% mehr. Jedenfalls war es so, als ich da zeitweise gelebt habe. Am Ende gibt sich das alles nicht viel.

    Denn da es jetzt auf der Mazda Seite gelistet ist, ist es ein bekannter Sachmangel, den der Händler Dir nicht verschweigen darf.

    Bei all dem nachvollziehbaren Frust sollte das Thema rein mal emotionsbereinigt juristisch und technisch betrachten, bevor hier noch mehr mit Klagen oder Rückabwicklungen gedroht wird: Weder der Händler noch Mazda sind hier haftbar.

    Warum das rechtlich so ist:

    • Das Modul ist kein Sachmangel nach § 434 BGB: Das Fahrzeug wird mit einem technisch voll funktionsfähigen System nach geltendem EU-Recht ausgeliefert (2G/3G-Module dürfen bis Ende 2026 für Erstzulassungen verbaut werden). Wenn das Netz ab 2028 von Drittanbietern wie Telekom oder Vodafone abgeschaltet wird, ist das eine Änderung der externen Infrastruktur – kein Defekt an der Hardware des Autos. Anderes Beispiel: Lamborghini haftet auch nicht, wenn die Stadt beschließt, deinen Bürgersteig um 5cm zu erhöhen (mit der Konsequenz, dass du nicht mehr in deine Garage fahren könntest).
    • Ein Händler haftet nur dann, wenn er vertraglich explizit garantiert hat, dass der eCall über 4G/LTE läuft. Wurde es aber nicht und hat niemand schriftlich in der Bestellung stehen. Über zukünftige Netzabschaltungen Dritter muss ein Verkäufer beim Neuwagenkauf rechtlich nicht ungefragt belehren, solange das Auto ab Werk vorschriftsmäßig und zulassungsfähig ist.
    • Der TÜV prüft beim eCall den internen System-Selbsttest (Fehlerspeicher, Steuergerät, Kontrollleuchte). Fehlender Netzempfang ist kein Defekt des Moduls. Zudem betrifft das Millionen Bestandsfahrzeuge quer durch alle Hersteller, weshalb der Gesetzgeber hier entsprechende Bestandsschutz- und Ausnahmeregelungen anwendet.

    Dass Mazda bei einem 2026er-Neufahrzeug aus Kostengründen noch ein 2G-Modem reingedrückt hat, ist ärgerlich und nicht modern, keine Frage. Aber daraus juristisch eine Haftung, Minderung oder gar Wandlung zu stricken, hat vor keinem deutschen Gericht Aussicht auf Erfolg.


    Und zum Thema "böser Mazda-Konzern": Nahezu die gesamte Branche hat die gesetzlichen Übergangsfristen maximal ausgereizt.