Beiträge von Jurist

    Denn da es jetzt auf der Mazda Seite gelistet ist, ist es ein bekannter Sachmangel, den der Händler Dir nicht verschweigen darf.

    Bei all dem nachvollziehbaren Frust sollte das Thema rein mal emotionsbereinigt juristisch und technisch betrachten, bevor hier noch mehr mit Klagen oder Rückabwicklungen gedroht wird: Weder der Händler noch Mazda sind hier haftbar.

    Warum das rechtlich so ist:

    • Das Modul ist kein Sachmangel nach § 434 BGB: Das Fahrzeug wird mit einem technisch voll funktionsfähigen System nach geltendem EU-Recht ausgeliefert (2G/3G-Module dürfen bis Ende 2026 für Erstzulassungen verbaut werden). Wenn das Netz ab 2028 von Drittanbietern wie Telekom oder Vodafone abgeschaltet wird, ist das eine Änderung der externen Infrastruktur – kein Defekt an der Hardware des Autos. Anderes Beispiel: Lamborghini haftet auch nicht, wenn die Stadt beschließt, deinen Bürgersteig um 5cm zu erhöhen (mit der Konsequenz, dass du nicht mehr in deine Garage fahren könntest).
    • Ein Händler haftet nur dann, wenn er vertraglich explizit garantiert hat, dass der eCall über 4G/LTE läuft. Wurde es aber nicht und hat niemand schriftlich in der Bestellung stehen. Über zukünftige Netzabschaltungen Dritter muss ein Verkäufer beim Neuwagenkauf rechtlich nicht ungefragt belehren, solange das Auto ab Werk vorschriftsmäßig und zulassungsfähig ist.
    • Der TÜV prüft beim eCall den internen System-Selbsttest (Fehlerspeicher, Steuergerät, Kontrollleuchte). Fehlender Netzempfang ist kein Defekt des Moduls. Zudem betrifft das Millionen Bestandsfahrzeuge quer durch alle Hersteller, weshalb der Gesetzgeber hier entsprechende Bestandsschutz- und Ausnahmeregelungen anwendet.

    Dass Mazda bei einem 2026er-Neufahrzeug aus Kostengründen noch ein 2G-Modem reingedrückt hat, ist ärgerlich und nicht modern, keine Frage. Aber daraus juristisch eine Haftung, Minderung oder gar Wandlung zu stricken, hat vor keinem deutschen Gericht Aussicht auf Erfolg.


    Und zum Thema "böser Mazda-Konzern": Nahezu die gesamte Branche hat die gesetzlichen Übergangsfristen maximal ausgereizt.