Im Prinzip alles richtig. Aber dann darfst Du eigentlich schon kein aktuelles Auto (die mit Airbag) fahren. Alle Autos mit Typengenehmigung ab 6. Juli 2022 haben eine Event Data Recorder (EDR) eingebaut. Der speichert im Fall eines Crash Daten 5 Sekunden vor bis 300 Millisekunden nach dem Crash. Der Halter wird üblicherweise im Fall eines Unfalls von den Ermittlern gefragt, ob sie die Daten auslesen dürfen. Falls der Halter das nicht erlaubt, kann in bestimmten Fällen das Auslesen gerichtlich angeordnet werden.
Kurz: der Spion fährt jetzt schon mit, das braucht es die neuen Systeme nicht.
Ja, das ist zutreffend.
Der Unterschied zur neuen Variante besteht aber darin, dass dies jetzt online und Lifetime und zudem über die ganzen je zurückgelegten Wegstrecken möglich ist, ohne dass es der Fahrzeugnutzer bemerken muss und beeinflussen kann. Im Moment ist für den -lokal im Fahrzeug- erforderlichen Zugriff auf den EDR noch eine Zustimmung des Betroffenen erforderlich (oder der Richter übernimmt das im Streitfalle).
Diese Regeln sollen demnächst noch verschärft werden (z.B. aktive Korrektur der gefahrenen Geschwindigkeit während der Fahrt). Wir werden sehen, was sich die EG alles noch einfallen lässt und welche Gegenwehr aufkommt - und am Ende, was sie bewirken kann.
Mir macht das inzwischen schon einige Sorgen, gerade im Hinblick auf die Welt, die wir unseren Kindern hinterlassen.