Für die E-Autobesitzer in einer gemieteten Wohnung kann die Info vielleicht hilfreich sein, dass es einen allgemeinen Rechtsanspruch gegen den Vermieter gibt, sich eine Wallbox installieren zu lassen. Eine Installation darf er im Regelfall nicht untersagen. Zumindest der Besitzer eines Stellplatzes/einer Garage sollte seine Möglichkeiten hierzu hinterfragen. Der Vorteil, über Nacht an einer eigenen Wallbox zu laden, ist aus Preis- und Praxisgründen kaum zu toppen ( aktuell deutlich unter 30 Cent gegen 50 Cent und mehr je kWh, zuzüglich Blockiergebühr).
Die Tatsache das der Vermieter das nicht verbieten kann ist eine Sache aber die Installation erfordert ja mehr als nur ne Wallbox anzuschrauben. Der Zählerschrank muss das doch auch hergeben? Kenne mich damit nicht aus aber so einfach soll das gar nicht sein,oder?