Neue Variante des CX-6e in der Pipeline?

  • Hat jemand schon seinen Händler in der Zwischenzeit zu dem eCall Thema kontaktiert? Wurde vielleicht nachträglich noch etwas vereinbart, um den Wertverlust zu berücksichtigen?

    Ich war heute bei meinem Händler. Der sagt:"Mazda lässt euch nicht allein und wir sind auch noch da!" So ganz bin ich davon noch nicht überzeugt, aber mein Händler ist wirklich gut und bisher hat er immer zu allem gestanden, was er gesagt hat.

    Bestelldatum: 24.04.2026

    Ausstattung: Takumi Plus mit Hängerkupplung

    Farbe: NIghtfall Violet - Black

  • Traurig ist die Antwort vom meinem fMH.


    Der kannte nicht mal das Problem und muss erst bei Mazda nachfragen..... X/

    Viele Grüße, Stefan


    :love: Baldiger Eigentümer eines Mazda CX 6e :love:

    Mazda CX 6e, Takumi Plus, Nightfall Violet

    🇩🇪 Bestelldatum: 21.04.2026 🇩🇪

  • Der Händler ist da raus. Er kann was machen wenn er Dich als zukünftigen Kunden behalten will, das geht aber alleine zu seinen Lasten. Er ist zu nichts verpflichtet.


    Mein fMH war auch erstmal sprachlos und hat ungläubig die Seite im Mazda Portal gesucht. MMD hat seine Händler da voll ins offene Messer laufen lassen.


    Ich habe mir erlaubt ein klassischen Brief an MMD zu schicken, da der Email Kundenservice eine echte Zumutung ist und man dort mit lieblos zusammengeklickten, nichts sagenden Textbausteinen abgespeist wird. Anhand der Antworten sieht man gut, dass da noch Menschen arbeiten, denn jede KI kann das wesentlich besser.


    Nachtrag: Die Händler sind ja auch die Verar***ten, denn deren aktuellen Vorführer sollen ja irgendwann auch verkauft werden. Jetzt müssen die Verkäufer über das eCall-Problem informieren (weil sie es jetzt ja offiziell wissen), und damit verlieren sie auch massiv geld bei den Autos, die sie gerade im Showroom oder zur Probefahrt vor Ort haben.

    🇩🇪 CX-6e Takumi Plus, Nightfall Violet,

    Bestellt: 17.2.2026, gebaut: 12.5.2026

    Lieferung: August 2026 September 2026 Oktober 2026 September 2026 Oktober 2026

    Ahnenreihe: CX-7 (aktuell) -- RX-8 -- Mazda 323F

    2 Mal editiert, zuletzt von ElMo66 ()

  • Traurig ist die Antwort vom meinem fMH.


    Der kannte nicht mal das Problem und muss erst bei Mazda nachfragen..... X/

    Das Interessante daran ist: er ist trotzdem vertragsrechtlich haftbar. Er hätte Dich aufklären müssen. Er wusste es zwar selber nicht, aber das entlastet ihn nicht. Ich habe mittlerweile lernen dürfen, dass dem Händler diese Tatsache das Genick brechen kann. Denn da es jetzt auf der Mazda Seite gelistet ist, ist es ein bekannter Sachmangel, den der Händler Dir nicht verschweigen darf.


    Da werden wohl einige fMH's gerade mächtig fluchen.

    🇩🇪 CX-6e Takumi Plus, Nightfall Violet,

    Bestellt: 17.2.2026, gebaut: 12.5.2026

    Lieferung: August 2026 September 2026 Oktober 2026 September 2026 Oktober 2026

    Ahnenreihe: CX-7 (aktuell) -- RX-8 -- Mazda 323F

  • Denn da es jetzt auf der Mazda Seite gelistet ist, ist es ein bekannter Sachmangel, den der Händler Dir nicht verschweigen darf.

    Bei all dem nachvollziehbaren Frust sollte das Thema rein mal emotionsbereinigt juristisch und technisch betrachten, bevor hier noch mehr mit Klagen oder Rückabwicklungen gedroht wird: Weder der Händler noch Mazda sind hier haftbar.

    Warum das rechtlich so ist:

    • Das Modul ist kein Sachmangel nach § 434 BGB: Das Fahrzeug wird mit einem technisch voll funktionsfähigen System nach geltendem EU-Recht ausgeliefert (2G/3G-Module dürfen bis Ende 2026 für Erstzulassungen verbaut werden). Wenn das Netz ab 2028 von Drittanbietern wie Telekom oder Vodafone abgeschaltet wird, ist das eine Änderung der externen Infrastruktur – kein Defekt an der Hardware des Autos. Anderes Beispiel: Lamborghini haftet auch nicht, wenn die Stadt beschließt, deinen Bürgersteig um 5cm zu erhöhen (mit der Konsequenz, dass du nicht mehr in deine Garage fahren könntest).
    • Ein Händler haftet nur dann, wenn er vertraglich explizit garantiert hat, dass der eCall über 4G/LTE läuft. Wurde es aber nicht und hat niemand schriftlich in der Bestellung stehen. Über zukünftige Netzabschaltungen Dritter muss ein Verkäufer beim Neuwagenkauf rechtlich nicht ungefragt belehren, solange das Auto ab Werk vorschriftsmäßig und zulassungsfähig ist.
    • Der TÜV prüft beim eCall den internen System-Selbsttest (Fehlerspeicher, Steuergerät, Kontrollleuchte). Fehlender Netzempfang ist kein Defekt des Moduls. Zudem betrifft das Millionen Bestandsfahrzeuge quer durch alle Hersteller, weshalb der Gesetzgeber hier entsprechende Bestandsschutz- und Ausnahmeregelungen anwendet.

    Dass Mazda bei einem 2026er-Neufahrzeug aus Kostengründen noch ein 2G-Modem reingedrückt hat, ist ärgerlich und nicht modern, keine Frage. Aber daraus juristisch eine Haftung, Minderung oder gar Wandlung zu stricken, hat vor keinem deutschen Gericht Aussicht auf Erfolg.


    Und zum Thema "böser Mazda-Konzern": Nahezu die gesamte Branche hat die gesetzlichen Übergangsfristen maximal ausgereizt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jurist () aus folgendem Grund: Beispiel hinzugefügt

  • Bei all dem nachvollziehbaren Frust sollte das Thema rein mal emotionsbereinigt juristisch und technisch betrachten, bevor hier noch mehr mit Klagen oder Rückabwicklungen gedroht wird: Weder der Händler noch Mazda sind hier haftbar.

    Warum das rechtlich so ist:

    • Das Modul ist kein Sachmangel nach § 434 BGB: Das Fahrzeug wird mit einem technisch voll funktionsfähigen System nach geltendem EU-Recht ausgeliefert (2G/3G-Module dürfen bis Ende 2026 für Erstzulassungen verbaut werden). Wenn das Netz ab 2028 von Drittanbietern wie Telekom oder Vodafone abgeschaltet wird, ist das eine Änderung der externen Infrastruktur – kein Defekt an der Hardware des Autos. Anderes Beispiel: Lamborghini haftet auch nicht, wenn die Stadt beschließt, deinen Bürgersteig um 5cm zu erhöhen (mit der Konsequenz, dass du nicht mehr in deine Garage fahren könntest).
    • Ein Händler haftet nur dann, wenn er vertraglich explizit garantiert hat, dass der eCall über 4G/LTE läuft. Wurde es aber nicht und hat niemand schriftlich in der Bestellung stehen. Über zukünftige Netzabschaltungen Dritter muss ein Verkäufer beim Neuwagenkauf rechtlich nicht ungefragt belehren, solange das Auto ab Werk vorschriftsmäßig und zulassungsfähig ist.
    • Der TÜV prüft beim eCall den internen System-Selbsttest (Fehlerspeicher, Steuergerät, Kontrollleuchte). Fehlender Netzempfang ist kein Defekt des Moduls. Zudem betrifft das Millionen Bestandsfahrzeuge quer durch alle Hersteller, weshalb der Gesetzgeber hier entsprechende Bestandsschutz- und Ausnahmeregelungen anwendet.

    Dass Mazda bei einem 2026er-Neufahrzeug aus Kostengründen noch ein 2G-Modem reingedrückt hat, ist ärgerlich und nicht modern, keine Frage. Aber daraus juristisch eine Haftung, Minderung oder gar Wandlung zu stricken, hat vor keinem deutschen Gericht Aussicht auf Erfolg.


    Und zum Thema "böser Mazda-Konzern": Nahezu die gesamte Branche hat die gesetzlichen Übergangsfristen maximal ausgereizt.

    Das sehe ich genauso. Mein Händler will aber nicht mit dem Vertrauensverlust der Kunden zu ihm bzw. in die Marke, die er vertritt, leben und wird deshalb alles tun, damit das von Mazda zu deren Kosten geändert wird. Ich denke, da werden sich alle Händler einig sein und an einem Strang ziehen, zumal sie ja auch selber mit ihren Vorführern betroffen sind.

    Bestelldatum: 24.04.2026

    Ausstattung: Takumi Plus mit Hängerkupplung

    Farbe: NIghtfall Violet - Black

  • Das sehe ich genauso. Mein Händler will aber nicht mit dem Vertrauensverlust der Kunden zu ihm bzw. in die Marke, die er vertritt, leben und wird deshalb alles tun, damit das von Mazda zu deren Kosten geändert wird. Ich denke, da werden sich alle Händler einig sein und an einem Strang ziehen, zumal sie ja auch selber mit ihren Vorführern betroffen sind.

    Der Händler kann hier leider schlicht nicht eigenmächtig handeln, selbst wenn er wollte.


    Das eCall-System ist sicherheitsrelevant und kryptografisch an die Fahrgestellnummer (FIN) sowie das Backend des Herstellers bzw. die Rettungsleitstellen gebunden. Eine Umrüstung erfordert daher zwingend eine von Mazda offiziell beim KBA erwirkte Nachtragsgenehmigung (Typgenehmigungs-Erweiterung) samt freigegebener Software und Parametrierung.


    Mal ganz davon abgesehen, dass die Umrüstung kein "altes Modul raus, neues Modul rein" wäre.

  • Naja, ich habe auch schon Juristen gehört, die der Ansicht sind, man könnte über den §475b BGB dem Händler eine Pflicht zur Nachbesserung auferlegen. Andere sagen, dass das eCall Modul nicht wirklich als "Digitaler Dienst" im Sinne des o.g. Paragraphen durchgeht. Sind aber auch keine Fachjuristen für Sachenrecht, sondern Fachanwälte für Steuerrecht bzw. für Baurecht.


    Man würde es im Zweifelsfall wohl vor einem Gericht herausfinden müssen. Aber wie es so schön heisst: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.


    Aber ich glaube auch, auf dem rein juristischen Weg hat man da nicht so wirklich gute Karten. Die Hersteller sind ja auch nicht blöd, und Juristen haben die ja auch an der Hand.


    Trotzdem möchte ich nicht so einfach aufgeben. Weil de facto habe ich ja einen finanziellen Schaden durch den Wertverlust bei einem eventuellen Wiederverkauf.


    Und das mit dem TÜV wird auch noch lustig werden. Ist aktuell ein eCall-Modul nicht funktionstüchtig weil die Stützbatterie streikt, dann würde man keine Plakette bekommen. Was ist nach 2028? Da würde in einem solchen Fall ein Austausch der Stützbatterie auch die Funktion nicht wieder herstellen, aber Kosten verursachen.

    🇩🇪 CX-6e Takumi Plus, Nightfall Violet,

    Bestellt: 17.2.2026, gebaut: 12.5.2026

    Lieferung: August 2026 September 2026 Oktober 2026 September 2026 Oktober 2026

    Ahnenreihe: CX-7 (aktuell) -- RX-8 -- Mazda 323F

  • Mal ganz davon abgesehen, dass die Umrüstung kein "altes Modul raus, neues Modul rein" wäre.

    Allerdings. Hab mir das mal von einem befreundeten Ingenieur bei Daimler erklären lassen. Ein 4/5G Modul funktioniert so komplett anders, dass man beim "Nachrüsten" gefühlt das halbe Auto umbauen müßte - es sei denn, der Hersteller hat vorgeplant und z.B. den internen CAN-Bus entsprechend verschaltet. Und auch dann ist es immer noch aufwändig, weil z.B. auch komplett andere Antennen verbaut werden müssen.

    🇩🇪 CX-6e Takumi Plus, Nightfall Violet,

    Bestellt: 17.2.2026, gebaut: 12.5.2026

    Lieferung: August 2026 September 2026 Oktober 2026 September 2026 Oktober 2026

    Ahnenreihe: CX-7 (aktuell) -- RX-8 -- Mazda 323F