Beiträge von ElMo66

    Das könnte eventuell ja auch zu einer erheblichen Minderung des Verkaufspreises in ein paar Jahren führen. Die TÜV-Problematik ist ja auch noch nicht abschließend geklärt.


    Wie geht ihr damit um? Hattet ihr schon Kontakt zum Händler?

    Mit meinem Händler muss ich noch sprechen.


    Aber ich hatte inzwischen die Gelegenheit mich mit unserem familieneigenen Juristen beim Abendessen zu unterhalten (ja, das Sterne-Restaurant, in das der wollte, war teuer ^^ )


    Seine Einschätzung: Herzlichen Glückwunsch zur Arschkarte.


    Du wirst definitiv einen Wertverlust haben, weil der Wiederverkaufswert durch den in Zukunft fehlenden eCall merklich sinken wird. Verheimlichen kannst Du es beim Weiterverkauf auch nicht. Entweder weil der Käufer es selber weiss, oder weil Du ihn aufklären musst - wenn Du den Mangel verschweigst ist das arglistige Täuschung.


    Wen kann ich in Haftung nehmen?


    Niemanden.


    Der Händler sagt, die Ware hat bei der Übergabe keinen Defekt, alles funktioniert und damit ist die Ware einwandfrei. Das Auto entsprach der Typengenehmigung, also ist das eCall-Modul per se okay. Der Händler ist auch danach fein raus, weil die gesetzliche Gewährleistung schon längst abgelaufen ist, wenn die Netze abgeschaltet werden.


    Mazda ist fein raus, weil die sich aktuell auf die Typengenehmigung berufen können. Und später können sie einen Austausch auf Garantie verweigern, weil das eCall Modul ja völlig einwandfrei funktioniert. Ohne Netz geht halt trotzdem nichts.

    Man könnte jetzt argumentieren, dass das Verbauen eines eCall-Moduls mit eingebautem Verfallsdatum an sich schon ein Herstellungsfehler ist, und alleine deswegen schon die Mazda Garantie greifen muss. Das ist juristisch aber umstritten und müßte im Zweifel vor Gericht geklärt werden.


    Das KBA könnte Mazda dazu verdonnern, ein defektes, sicherheitsrelevantes Bauteil per Rückruf auszutauschen. Das wird aber nicht passieren, weil das Modul ja noch funktioniert, ergo nicht defekt ist. Ausserdem hat sich Mazda ja an die Typengenehmigung gehalten und durfte das Modul legal verbauen.


    Du kannst beim Händler auch nicht einfach sagen: ich nehm das Auto nicht ab, weil.... dann bist Du juristisch im Annahmeverzug und der Händler kann dich verklagen.

    Man kann höchstens versuchen mit dem Händler eine Lösung zu finden. Der hat auch keine Lust auf Ärger.


    Wie gesagt, die Herren und Damen in Leverkusen (in dem Fall wohl eher bei Mazda Motors Europe) lachen sich kaputt.


    Aber ich bin auch noch nicht damit durch und überlege mir gerade, was für andere Möglichkeiten es gäbe. Ggf. könnte man eine der vielen Youtuber, die das Auto gerade Testfahren, mal auf die "Nettigkeiten" von Mazda gegenüber ihren Kunden aufmerksam machen.

    Oder, oder, oder... ich bin gerade noch am Grübeln, aber ich will MMD bzw. MME nicht so einfach ungeschoren davon kommen lassen. Ich hasse es wenn mich jemand über den Tisch zieht, da werde ich extrem nachtragend.

    Es geht hierbei um die Typengenehmigung, nicht die Zulassung zum Straßenverkehr. Die Typengenehmigung wurde im Dezember 2025 erteilt. Damit ist ein 2G eCall Modul noch erlaubt. Und Mazda dürfte sogar bis Ende 2026 noch Autos mit dem "historisch wertvollen" eCall Modulen legal verbauen, und die dürfen sogar noch in 2027 erstmalig für den Straßenverkehr zugelassen werden.

    Für einen Einbau der 4G/5G-Version ist eine neue Typengenehmigung erforderlich - auch für die schon existierenden Fahrzeuge im Falle einer Nachrüstung vor der Auslieferung. Deswegen glaube ich nicht an eine Nachrüstung in Antwerpen vor der Auslieferung. Ich wünsche mir aber für uns alle, dass ich in der Frage komplett auf dem Holzweg bin


    Die EU wollte mit der Übergangsregelung eigentlich dafür sorgen, dass die Hersteller/Händler nicht plötzlich auf einer Halde von unverkäuflichen Fahrzeugen sitzen bleiben. Die Hersteller haben das gnadenlos und böswillig zur Gewinnmaximierung ausgenutzt und die alten 2G-Module für ein paar wenige Euronen eingekauft.


    Das Problem ist dass sich Mazda darauf beruft dass der Cx-6e ja der Typengenehmigung entspricht und dass das eCall-Modul ja bei der Auslieferung funktioniert. Das KBA hat durchblicken lassen dass es auch nix machen kann, das Fahrzeug entspricht ja der damals noch rechtlich zulässigen Typengenehmigung. Die Stellungnahme der ganzen Fahrzeughersteller gegenüber dem ADAC läßt vermuten, dass man sich auf dien Standpuntk stellen wird: das Modul funktioniert einwandfrei, und wir können nichts dafür dass die "pösen pösen Netzbetreiber einfach so holterdipolter das 2G-Netz killen". Man kann denen noch nicht mal daraus einen Strick drehen dass sie absichtlich Kernschrott verbaut haben. Weil: dein Vertragspartner ist der Händler. Die arme Sau muss das alles ausbaden, und der Hersteller lacht sich ins Fäustchen. Die Händler sind in der Haftung, und die Hersteller haben sie gnadenlos in offene Messer laufen lassen.

    Erfreu dich an der Schutzfolie. Ich schaue mir regelmäßig meinen Pappkarton mit dem Rückbankschoner, den Schutzfolien und dem restlichen Kladderadatsch an der so ins Auto gehört und hoffe inständig, dass ich die Sachen bald einräumen kann. ^^

    :D :D Ist ja fast wie bei meinem Wohnungskauf vor 20 Jahren. Da stand die Küche auch drei Monate im Lager, weil ich die gekauft hatte als die Hütte noch im Rohbau war.

    Man sollte auch bedenken, dass die Abschaltung der 2G Frequenzen in DE seit ca. Mitte 2024 bekannt ist, Hersteller haben also durchaus Zeit gehabt sich auf diese Änderung einzustellen. Ich würde vermuten, dass man als Kunde da gute Chancen auf Nachbesserung hat.

    Wer trotz besseren Wissens ein Modul verbaut, das absehbar nicht mehr funktioniert, handelt evtl. sogar vorsätzlich? Mal schauen wie kulant das geregelt wird seitens Mazda - ansonsten muss halt ein Gericht den Sachverhalt klären.

    Ja, der Kunde hat da sehr gute Chancen. Aber nur gegen den Händler. Wie der dann Mazda in Regress nimmt ist seine Sache.

    Gegen Mazda vorgehen wird schwierig. Ggf. kann man da was über das KBA machen.

    Falsch….Mazda beschreibt das so das ja kein defekt vorliegt! Und zum Zeitpunkt der Auslieferung funktioniert ja alles und wenn die Provider das Netz halt abschalten liegt es ja nicht an Mazda. Der TÜV ist angehalten das nicht als Mangel aufzuführen wenn die technische Funktion gegeben ist und nur das Netz weg geschaltet ist.

    Es ist nicht geplant das seitens Mazda da noch eine Umrüstung der alten Module erfolgt somit wird bei den jetzt ausgelieferten Fahrzeugen es einfach nicht mehr funktionieren! Denke nicht das dein Anwalt die Provider dazu kriegt das Netz angeschaltet zu lassen!

    Hat es ja doch was gutes das ich noch etwas länger warten muss….

    Naja, in den ersten 2 Jahren greift ja die Sachmängelhaftung, und da kann sich Mazda nicht so einfach aus der Affäre ziehen.


    Bei Fahrzeugen mit digitalen Elementen schuldet der Verkäufer nicht nur den Zustand am Tag der Zulassung. Er ist gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die digitalen Funktionen über einen Zeitraum hinweg erhalten bleiben, den der Käufer aufgrund der Art der Sache erwarten kann (§475b BGB). Und bei einem Fahrzeug ist die erwartbare Nutzungsdauer > 2 Jahre.

    Was nicht greift ist die Mazda Garantie, d.h. man muss seine Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten gegen den Händler durchsetzen, z.B. eine Minderung des Kaufpreises.


    Wird auf jeden Fall spannend.