Beiträge von ElMo66

    Bei diesen Notruffeatures wird auch häufig und gerne übertrieben, wenn es um deren Wichtigkeit geht. Viel bedenklicher sind ganz andere Dinge (Ablenkung durch fernsehgroßen Bildschirm, fehlende Türgriffe etc.).

    Das sehe ich im Prinzip zwar genauso. Aber es widerstrebt meinem inneren Gerechtigkeitssinn den "Laden" in Leverkusen einfach so ungeschoren davon kommen zu lassen.


    Mein Brief an MMD wird dort vermutlich auch in der Rundablage landen. Für die Medien wird das zu uninteressant sein. Schade, dass ich kein Japanisch kann.

    Jurist Danke für die ausführliche Klarstellung.


    Dann fährt also ab 2028 das ungute Gefühl mit, dass man bei einem "ungeplanten Ausflug in die Botanik" im Zweifel so da steht wie vor 20 Jahren. Man muss also selber den Notruf wählen (wenn man noch kann) oder hoffen, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer einen rechtzeitig findet. Oder dass das Mobiltelefon/die Smart Watch den Unfall mit bekommt und ihrerseits ein Notsignal sendet.


    Eigentlich ein Skandal bei einem erst 2026 in den Markt eingeführten Neufahrzeug.

    Mal ganz davon abgesehen, dass die Umrüstung kein "altes Modul raus, neues Modul rein" wäre.

    Allerdings. Hab mir das mal von einem befreundeten Ingenieur bei Daimler erklären lassen. Ein 4/5G Modul funktioniert so komplett anders, dass man beim "Nachrüsten" gefühlt das halbe Auto umbauen müßte - es sei denn, der Hersteller hat vorgeplant und z.B. den internen CAN-Bus entsprechend verschaltet. Und auch dann ist es immer noch aufwändig, weil z.B. auch komplett andere Antennen verbaut werden müssen.

    Naja, ich habe auch schon Juristen gehört, die der Ansicht sind, man könnte über den §475b BGB dem Händler eine Pflicht zur Nachbesserung auferlegen. Andere sagen, dass das eCall Modul nicht wirklich als "Digitaler Dienst" im Sinne des o.g. Paragraphen durchgeht. Sind aber auch keine Fachjuristen für Sachenrecht, sondern Fachanwälte für Steuerrecht bzw. für Baurecht.


    Man würde es im Zweifelsfall wohl vor einem Gericht herausfinden müssen. Aber wie es so schön heisst: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.


    Aber ich glaube auch, auf dem rein juristischen Weg hat man da nicht so wirklich gute Karten. Die Hersteller sind ja auch nicht blöd, und Juristen haben die ja auch an der Hand.


    Trotzdem möchte ich nicht so einfach aufgeben. Weil de facto habe ich ja einen finanziellen Schaden durch den Wertverlust bei einem eventuellen Wiederverkauf.


    Und das mit dem TÜV wird auch noch lustig werden. Ist aktuell ein eCall-Modul nicht funktionstüchtig weil die Stützbatterie streikt, dann würde man keine Plakette bekommen. Was ist nach 2028? Da würde in einem solchen Fall ein Austausch der Stützbatterie auch die Funktion nicht wieder herstellen, aber Kosten verursachen.

    Traurig ist die Antwort vom meinem fMH.


    Der kannte nicht mal das Problem und muss erst bei Mazda nachfragen..... X/

    Das Interessante daran ist: er ist trotzdem vertragsrechtlich haftbar. Er hätte Dich aufklären müssen. Er wusste es zwar selber nicht, aber das entlastet ihn nicht. Ich habe mittlerweile lernen dürfen, dass dem Händler diese Tatsache das Genick brechen kann. Denn da es jetzt auf der Mazda Seite gelistet ist, ist es ein bekannter Sachmangel, den der Händler Dir nicht verschweigen darf.


    Da werden wohl einige fMH's gerade mächtig fluchen.

    Der Händler ist da raus. Er kann was machen wenn er Dich als zukünftigen Kunden behalten will, das geht aber alleine zu seinen Lasten. Er ist zu nichts verpflichtet.


    Mein fMH war auch erstmal sprachlos und hat ungläubig die Seite im Mazda Portal gesucht. MMD hat seine Händler da voll ins offene Messer laufen lassen.


    Ich habe mir erlaubt ein klassischen Brief an MMD zu schicken, da der Email Kundenservice eine echte Zumutung ist und man dort mit lieblos zusammengeklickten, nichts sagenden Textbausteinen abgespeist wird. Anhand der Antworten sieht man gut, dass da noch Menschen arbeiten, denn jede KI kann das wesentlich besser.


    Nachtrag: Die Händler sind ja auch die Verar***ten, denn deren aktuellen Vorführer sollen ja irgendwann auch verkauft werden. Jetzt müssen die Verkäufer über das eCall-Problem informieren (weil sie es jetzt ja offiziell wissen), und damit verlieren sie auch massiv geld bei den Autos, die sie gerade im Showroom oder zur Probefahrt vor Ort haben.

    Die Produkte reifen beim Kunden. Bestes Beispiel nochmal VAG. Seit Einführung des ersten ID.3 haben alle Produkte dort nun ihre 3. Software Basis bekommen. Und die 4te steht schon in den startlöchern ab 2028. Davon ist keine untereinander kompatibel. Das bedeutet, sehe ich gerade beim Tavascan, du bestellst dein Auto eine Woche zu früh und erhältst noch die alte Basis, die keine großen Updates mehr bekommt und Erstrecht nicht die Features vom neuen Modelljahr. Ich hatte hier Glück, da ich im Januar bestellt habe und ab März das neue Modelljahr gebaut wird. Wodurch ich kostenlos die neuen Features bekomme. Aber viele gucken in die Röhre.

    Eigentlich hat der Gesetzgeber dem einen Riegel vorgeschoben, indem er 2022 das BGB ergänzt hat. In §475b BGB gilt für eine Ware mit digitalen Diensten, dass diese über deren "übliche Lebensdauer" mit Updates versorgt werden muss(!). Gibt der Hersteller eine freiwillige Garantie (bei Mazda ja 6 Jahre), dann wird das als Mindestwert für die übliche Lebensdauer gewertet.


    Problem: Du hast den Vertrag mit dem Händler, und der kann absolut gar nichts machen, wenn der Hersteller mauert. Du musst deswegen trotzdem den Händler zur Nachbesserung auffordern. Das kann er logischerweise nicht.


    Dann bleibt Dir aber gegen den Händler ein Minderungsrecht wegen Sachmangel, oder ein Rücktritt vom Vertrag.


    Das Problem ist, das macht im richtigen Leben fast niemand, deswegen gehen die Hersteller das Risiko ein.